
Die Vorstandschaft des KKB
2023-2025

1. Vorstand
Manfred Spindler

3. Vorstand
Bernhard Fiedler

Mitgliederbetreuer
Roland Jonak

1. Kassier
Uwe Bär

1. Schriftführer
Lothar Groß

Erw. Vorstandschaft
Stefan Eichner

Erw. Vorstandschaft
Richard Kofer

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DIE VITA DES

GEMEINNÜTZIGER KULTURVEREIN
Mit der Gründung des Comedy-Duos „Das seltsame Paar“ 1988 (Roland Jonak + Manfred Spindler) und den „Kulmbacher Stänkerern“ 1991 (Roland Jonak, Manfred Spindler, Mario Matthes, Gerhard Frankenberger, Franz Rödel) wurde der Grundstein für das spätere „Gaudibrettla“ bzw. - ab 2010 - das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e.V. gelegt.
Brauerei-Vorstand Dir. G. Langer (Kulmbacher Reichelbräu) war ein großer Fan vom „Seltsamen Paar“ und förderte das Duo tatkräftig. Fortan erteilte er den beiden Künstlern zahlreiche Engagements zu diversen Veranstaltungen der Kulmbacher Brauerei. Die diversen Veranstaltungen der „Reichelbräu“ puschten „Das seltsame Paar“, was sich fortan in vielen Anfragen (auch überregional) niederschlug.
Anfang der 1990er wollte „Das seltsame Paar“ - parallel zu den Auftritten - eine eigene Bühne gründen. Leider gelang es nicht, einen geeigneten Saal (dauerhaft) zu finden. So entstand 1994 die Idee zum „Gaudibrettla“. Eine Kleinkunstveranstaltung, bei der „Das seltsame Paar“, „Die Kulmbacher Stänkerer“ und eine Band (Blasmusik) ein vielumjubeltes Bühnenformat präsentierte.
1995 fand das erste „Gaudibrettla“ im Saal der Kulmbacher Kommunbräu statt.1996 und 1997 in der Dorfschänke Mangersreuth. Ab dieser Zeit dann auch mit einem Hauptsponsor: Die KULMBACHER Brauerei.
Danach explodierten die Besucherzahlen und das „Gaudibrettla“ wurde zur größten Veranstaltung - dieser Art - in ganz Nordbayern. In Spitzenzeiten fanden über 30 Veranstaltungen - von Ende Januar bis Mitte April - statt. Tausende Zuschauer pilgerten zum „Gaudibrettla“, das IMMER ausverkauft war. Es dauerte nicht lange und Fernsehaufzeichnungen, Radio etc. gesellten sich dazu. Gleichzeitig mischten sich die damaligen Vorstände der Kulmbacher Brauerei: Jürgen Brinkmann, Markus Stodden und Stefan Gimpel-Henning jedes Jahr unter die Gäste beim „Gaudibrettla“ in Schwarzach. Dabei entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis, welches bis heute anhält.
Bis 2008 fanden die „Gaudibrettla“ dann in Schwarzach, Neudrossenfeld, Ludwigschorgast, Stadtsteinach, Reichenbach, Burgkunstadt und Kulmbach statt.
2009 wurde dieses Format, mit zwei ausverkauften Veranstaltungen (Gaudibrettla-Gala) in der Stadthalle Kulmbach, beendet. 1600 Zuschauer sahen dieses Spektakel.
Mit auf der Bühne der Oberbürgermeister und alle Bürgermeister der Stadt Kulmbach, der Landrat Klaus-Peter Söllner und Markus Stodden, von der Brauerei. So etwas gab es noch nie in Kulmbach.
Die beiden Veranstaltungen sind bis heute unerreicht…
Danach sollte alles etwas „seriöser“ werden. Der Plan: Eine eigene (feste) Bühne wurde angestrebt, um das Herumtingeln zu beenden. Dazu wurden intensive Gespräche mit der Stadt, der Kulmbacher Brauerei und diversen Geschäfts- und Privatpersonen geführt.
Leider konnte auch 2009/2010 kein geeigneter Saal IN KULMBACH gefunden werden und so landete das ehemalige Gaudibrettla-Team, vor den Toren Kulmbachs, in Untersteinach.
Dort wurde das KULMBACHER Kleinkunst-Brettla e.V. (KKB) im Februar 2010 gegründet, ein eingetragener, gemeinnütziger Kulturverein.
In der Bühne in Untersteinach wurden dann ab Dezember 2010 diverse Künstler, Gruppen, Bands, Theater-Ensembles, Nachwuchskünstler… engagiert. Dazu gesellten sich zahlreiche Eigenproduktionen, wie z.B. das „Bockbier-Brettla oder auch „Gaudi im Brettla!“
Von 2010 bis 2022 (2020) gastierten namhafte Künstler im „KKB“:
Max Uthoff (heute „Die Anstalt“ im ZDF), Hannes Ringlstetter (u.a. Bayerisches Fernsehen), Die Altneihauser Feierwehrkapelln (bekannt aus Fastnacht in Franken), Christine Eixenberger (ZDF-Fernsehserie), Daphne de Luxe… um nur einige zu nennen.
Und nicht vergessen wollen wir unseren bekanntesten Spross: Stefan „Das Eich“ Eichner, der sich inzwischen in ganz Deutschland einen Namen gemacht hat. Ob als „Das Eich“ oder mit seinen Reinhard Mey-Abenden.
Wie schreibt er selbst in seiner Vita:
Im Laufe der Jahre zahlreiche geplante und spontane Auftritte mit Akkustik-Gitarre und geklauten Comedystücken im privaten Kreis. Dabei permanent begeisterter Besucher des „Gaudibrettlas“, der einzigartigen und größten Keinkunstveranstaltung Nordbayerns. 2002 erfolgte dann der Umzug vom Zuschauer zum aktiven Part als Teil der „Kulmbacher Stänkerer“, neben dem „Seltsamen Paar“ Hauptakteure des „Gaudibrettlas“. Im Juli 2007 (genauer gesagt zu Eichs Geburtstag) dann das Hammergeschenk meiner Frau: Ein Auftritt am 26.04.2008 mit dem ersten eigenen Soloprogramm – das noch nicht existiterte. Kein Zurück mehr möglich, Plakate gedruckt, Karten ebenso, Saal fix gebucht. „Zum Schreia“, das erste Programm, war geboren…
Mit der Kulmbacher Brauerei war weiterhin ein zuverlässigen Unterstützer mit im Boot und so konnte schon frühzeitig das Format „KULMBACHERER-Brettla, ein Kabarettpreis, ins Leben gerufen.
Auf diesen bewarben sich hunderte Künstler/innen aus dem deutschsprachigen Raum. Eine Siegerin dieses Wettbewerbs war u.a.
Christine Eixenberger! Inzwischen ein bekannter TV-Star.
Dann kam Corona…
Die Monate vergingen. Veranstaltungen wurden verschoben…, verschoben… verschoben… und schließlich abgesagt. Gleichzeitig liefen alle Unkosten weiter.
Das Verhängnis nahm seinen Lauf. Irgendwann musste die Reißleine gezogen werden und so beschloss die Vorstandschaft des „KKB“ die Bühne in Untersteinach aufzugeben. Dies geschah dann zum 30.06.2022!
Während dieser Abwicklung erhielt die Vorstandschaft im Frühjahr 2022 einen Anruf von Karola Helm aus der Kulmbacher Mönchshof und die Anfrage, ob eine Zusammenarbeit mit den Museen im Mönchshof denkbar wäre.
Nach einem ersten Zusammentreffen war klar: Ja, das wird gut!
Seit Januar 2023 gibt es nun „Kultur unterm Dach“, eine Kulturallianz zwischen den Museen im Mönchshof e.V. und dem Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e.V., die sich inzwischen schon fest in der Kulmbacher Kulturszene etabliert hat.

In Memoriam Ralf Marlok

Am 21.08.2024 hat uns unser lieber Freund und 2. Vorstand
Ralf Marlok
für immer verlassen.
Er durfte nur 58 Jahre alt werden.
Wir alle sind fassunglos und unendlich traurig!
Ralf war seit 2003 beim legendären Gaudibrettla dabei.
Sein Instrument war das Schifferklavier.
Dieses spielte er auch in unserer KKB-Band.
Ab 2010 fungierte er als 2. Vorstand des KKB.
Sein Markenzeichen: Der unnachahmlicher Lacher.
Wir werden ihn NIE vergessen und die Erinnerung an ihn in unseren Herzen bewahren.

Die Satzung des
Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e.V.
Gemeinnütziger Kulturverein
Februar 2010
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Kulmbacher Kleinkunst-Brettla, und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Kulmbach. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung des kulturellen Lebens in Kulmbach und die Forderung von Kulturschaffenden durch Gewährung von Auftrittsmöglichkeiten und Einbindung in das kulturelle Programm des Vereins. Der Satzungszweck beinhaltet folgende Veranstaltungen: · Theater, insbesondere Schul- und Vorschultheater · Kabarett/Varietee · Lesungen/Vorträge · Ausstellungen · Kulturfahrten · Konzerte · Musikveranstaltungen · Kino/Filmvorführungen · Kinder- und Jugendveranstaltungen · Workshops · Themenabende Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Formen der Mitgliedschaft 1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. 2. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. 3. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt nach Antragstellung (Datum der Antragsstellung) und abschließender Zustimmung des Vorstands. 4. Die Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie haben das Recht, den Organen des Vereins Anträge und Vorschläge zu unterbreiten. Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag und erhalten bei Veranstaltungen des Vereins eine Ermäßigung des Eintrittspreises je nach Veranstaltungskosten. Diese wird vom Vorstand festgelegt 5. Der Antrag soll den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift, eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse, das Beitrittsdatum und die Bankverbindung des Antragstellers enthalten. Zusätzlich muss eine Datenschutzerklärung unterzeichnet werden. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. 7. Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu begleichen. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist dem Verein zu erteilen. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitglieds; b) durch freiwilligen Austritt; c) durch Streichung von der Mitgliederliste; d) durch Ausschluss aus dem Verein. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu machen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung in der Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschließungsbeschluss keinen Gebrauch oder versäumt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt. § 5 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstandes bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung § 7 Der Vorstand Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens vier Personen und höchstens 10 Personen, hierunter dem/der 1. und dem/der 2. Vorsitzenden. Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten in einer der Mitgliederversammlungen zur Kenntnis zu gebenden Geschäftsordnung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Sie sind je Einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte über 2500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes hierzu schriftlich erteilt ist. § 8 Die Zuständigkeit des Vorstands Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Geschäftsordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen wird. Er hat vor allem folgende Aufgaben: 1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnungen; 2. Einberufung der Mitgliederversammlung; 3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; 4. Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts; 5. Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen; 6. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern 7. Durchführung des Vereinszweckes 8. Aufstellung der Geschäftsordnung und Verteilung der Ämter. § 9 Amtsdauer des Vorstands Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl angerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. § 10 Beschlussfassung des Vorstands Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2.Vorsitzenden, schriftlich, auch per email, fernmündlich oder durch Telefax einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet der l.Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2.Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken in einem Protokoll festzuhalten und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der beschließenden Regel erklären. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. § 11 Die Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands; Entlastung des Vorstands; 2. Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrags; 3. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands; 4. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins; 5. Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags sowie über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands; 6. Ernennung von Ehrenmitgliedern. In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen. § 12 Die Einberufung der Mitgliederversammlung Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. § 13 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt zum Protokollführer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünfteln erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Für Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden. § 14 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung Jedes Mitglied kann spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. § 15 Außerordentliche Mitgliederversammlungen Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 11, 12, 13, 14 entsprechend. § 16 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mitgliederversammlung mit der im § 13 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam Vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. Nach dem Abschluss der Liquidation oder nach Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks geht das noch vorhandene Vermögen an die Stadt Kulmbach über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 17 Datenschutzerklärung 1. Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in der Satzung definierten Aufgaben und Zwecke personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes § 28,1,1. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgendes auf: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum, Bankverbindung (bei Erteilung einer Einzugsermächtigung). Im Verlauf der Mitgliedschaft werden keine weiteren Daten erfasst, übermittelt, verändert und gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Eine anderweitige Datenverwendung (bspw. Datenverkauf) ist nicht statthaft. 2. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten, Löschung seiner Daten. 3. Mitgliederverzeichnisse werden nur an folgende Vorstandsmitglieder ausgehändigt: Datenschutzbeauftragter (gleichzeitig Beauftragter für Mitglieder und Saal) 1. Kassier (zum Zwecke der Mitgliederbeiträge-Abbuchung) 1. Vorstand 2. Vorstand Andere Personen haben keinen Zugang zu Mitglieder-Daten! 4. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden, gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen, bis zu zehn Jahre, ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts, durch den Vorstand aufbewahrt. Die Vorstehende Satzung wurde in der Gründerversammlung am 03. Februar 2010 von folgenden Personen errichtet: Manfred Spindler Roland Jonak Björn Sommerer Sabine Eichner Stefan Eichner Uwe Bär Irsi Dietz Ralf Marlok Ute Marlok Eine Satzungs-Änderung und zusätzlich die Erstellung einer Datenschutzverordnung (in der Satzung), wurde in der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) vom 9. Juli 2018 beschlossen. Die Satzungsänderung wurde von Notar Dr. Markus Allstadt, in 95326 Kulmbach beglaubigt und an das Vereinsregister, beim Amtsgericht Bayreuth, übermittelt. Untersteinach, 15.10.2018

Die Gewinner des Mönchshof Kabarettpreis-Finale
ab 2024
Der Gewinner des 1. MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2024
ist Harald Pomper aus Wien

Harald Pomper ist der Gewinner des erstmals ausgetragenen und mit insgesamt 3000 Euro dotierten Mönchshof-Kabarettpreises. Die Hälfte der Summe durfte er in Empfang nehmen. Im Finale des Wettbewerbs im ausverkauften Veranstaltungssaal im Mönchshof setzte er sich gegen die Brüder Peter und Willi Podewitz aus Bremen, die sich über 900 Euro freuen durften, und Annette von Bamberg aus Bamberg (600 Euro) durch.
Erstes MÖNCHSHOF Kabarettpreis Finale bei „Kultur unterm Dach“
Ende Januar 2024 präsentierten sich im Rahmen des ersten MÖNCHSHOF Kabarettpreis Finales gleich vier Künstler bei „Kultur unterm Dach“. Erstmalig unterstützen die BrauSpezialitäten von Mönchshof das Finale.
„Bierkultur und Kabarett gehören zusammen“, war sich Dr. Helga Metzel, Geschäftsführerin der Museen im Kulmbacher Mönchshof e. V., am Abend des Finales sicher. „Zusammen mit unseren Freunden vom Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. freuen wir uns, dass uns das erste Jahr gemeinsamer Kulturarbeit sehr gut gelungen ist. Darauf sind wir auch ein klein bisschen stolz, dass die Kulmbacher*innen unser gemeinsames Angebot so gut annehmen“, betonte Metzel.
Die Kabarettfans würden es sehr schätzen, was man mit der im letzten Jahr geschmiedeten „Kultur-Allianz“ bei Kultur unterm Dach auf der Museumsbühne im Mönchshof geschaffen habe: „Zusammen sind wir stärker, ein Gewinn für alle“, so die Geschäftsführerin.
Manfred Spindler, erster Vorsitzender des Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. brachte es auf den Punkt: „Ein Jahr Partnerschaft bei ‚Kultur unterm Dach‘ - es wurde geredet, getüftelt und probiert. Aus vielen Einzeltönen wurde zunächst ein Lied und inzwischen sind wir ein richtiges Symphonieorchester. Den Schlussakkord zum ersten Geburtstag konnten wir im Januar 2024 bei Kultur unterm Dach mit einer besonderen Veranstaltung mit vier Künstlern vor vollem Haus beim ersten MÖNCHSHOF Kabarettpreis Finale feiern!“
Vier Künstler an einem Abend
Das erste MÖNCHSHOF Kabarettpreis Finale mit vier Künstlern an einem Abend auf einer Bühne gewann Harald Pomper aus Wien. Neben ihm waren das Duo Peter und Willi Podewitz aus Bremen sowie Annette von Bamberg nominiert.
Besonderer Ort für Kultur und Kulinarik
Der Kulmbacher Mönchshof gilt als ein Ort der Begegnung, an dem Werte wie Menschlichkeit und Lebensfreude erfahrbar werden. Hier können Besucher und Gäste Kultur und Kulinarik genießen, aber auch lernen und lachen. „Der Kulmbacher Mönchshof war schon immer ein besonderer Ort, der Geselligkeit ausstrahlt und in dem ein kreativer Geist wohnt. Sonst gäbe es unsere Mönchshof BrauSpezialitäten nicht“, führte Claudia Kollerer, Produktmanagerin der Mönchshof BrauSpezialitäten, angesichts des ersten MÖNCHSHOF Kabarettpreises aus. „Als eine tief in der Region und ganz besonders an diesem Ort verwurzelte Biermarke ist es uns eine Ehre, das MÖNCHSHOF Kabarettpreis Finale zu unterstützen.“
Der Sieger des ersten MÖNCHSHOF Kabarettpreis Finales 2024, Harald Pomper, wird am 15. Februar 2025 bei Kultur unterm Dach mit einem Soloprogramm auftreten.
Die Gewinner des KULMBACHER Kleinkunst-Brettla
2014-2019
Der Gewinner des 6. KULMBACHER Brettla 2019 ist:
Helmuth Steierwald

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
FALK (2. Platz). Platz 3 geht an Eva Karl Faltermeier und Andrea Limmer



Der Gewinner des 5. KULMBACHER Brettla 2018 ist:
Marcus Kapp

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Vielen Dank an alle Finalteilnehmer. Von links: Florian Simbeck (3.Platz), Kathi Wolf (3.Platz)
und (zweiter von rechts) Jörg Kaiser. (2. Platz)
Vielen Dank an die KULMBACHER Brauerei, in Vertretung Birgit Reichardt! (dritte v. rechts)

Der Gewinner des 4. KULMBACHER Brettla 2017 ist:
Stefan Kröll

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Die Gewinnerin des 3. KULMBACHER Brettla 2016 ist:
Christine Eixenberger

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Nominiert für das 3. Kulmbacher Brettla 2016 sind: 1. Vorrunde am Freitag, 29.07.2016

2. Vorrunde am Freitag, 07.10.2016

Der Gewinner des 2. KULMBACHER Brettla 2015 ist:
Thorsten Hitschfel

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Er konnte sich im Finale - am Samstag, dem 28.11.15 - gegen Manuel Wolff aus Köln durchsetzen. Die beiden Gewinner konnten sich über 1300€ und 700€ freuen. Zusätzlich bekam jeder Finalist ein Kulmbacher "Brettla" und der Erstplatzierte unseren Siegerpokal "Wer gutes verzapft!". In diesem Zusammenhang möchten wir uns ganz besonders bei der Kulmbacher Brauerei - und hier ganz besonders bei Birgit Reichardt (Produktmanagerin) bedanken. Bedanken möchten wir uns auch bei allen Vorrunden-Teilnehmern/innen:
Nominiert wurden für die erste Vorrunde am 02.10.15: Jaqueline Feldmann (D), Rudi Schöller (A), Vicki Vomit (D) und Manuel Wolff (D) www.manuelwolff.de

Nominiert wurden für die zweite Vorrunde am 06.11.2015:
Olaf Bossi (D), Uwe Kleibrink (D), Robert Alan (D), Thorsten Hitschfel (D)
Allen Bewerbern nochmals vielen Dank.

Der Gewinner des 1. KULMBACHER Brettla 2014 ist:
Thomas Schreckenberger

Herzlichen Glückwunsch!
Er konnte sich im Finale - am Samstag, dem 05. April 2014 - gegen Wildes Holz (D) und Leopold Toriser (A) durchsetzen. Die drei Gewinner konnten sich über 1000€, 700€ und 500€ freuen. Zusätzlich bekam jeder Finalist ein Kulmbacher "Brettla" und der Erstplatzierte unseren allerersten Siegerpokal. In diesem Zusammenhang möchten wir uns ganz besonders bei der Kulmbacher Brauerei - und hier ganz besonders bei Birgit Reichardt (Produktmanagerin) bedanken. Im ersten Bild rechts!
Bedanken möchten wir uns auch bei allen anderen Vorrunden-Teilnehmern: Hortkind (D), Aydin Isik (D), Die Original Bauernsfünfer (D), Erik Lehmann (D), Helene Mierscheid (D), Pete the Beat (D)